Der Arbeiter-Samariter-Bund KV Bad Doberan e.V.
Am 04.03.1990 wurde der Arbeiter-Samariter-Bund KV Bad Doberan gegründet.
Seit der Gründung wuchs der Verein stetig und verzeichnet bis heute über 1.500 Mitglieder, welche die Grundlage für alle Leistungen bilden.
Im Jahr werden ca. 6.300 Rettungseinsätze gefahren. Im Fahrdienst werden jährlich ca. 40.000 Personen befördert und 29 Bedürftige in der sozialtherapeutischen Einrichtung Neuendorf betreut.
Die Führung des Kreisverbandes liegt in den Händen des ehrenamtlichen Vorstandes, das operative Tagesgeschäft obliegt gemäß Satzung dem Geschäftsführer.
Geschichte (Auszug)
- Am 1. Juni 1991 wurde die erste Rettungswache in Neubukow eingeweiht
- Seit 1994 Betrieb einer sozialtherapeutischen Einrichtung in Neuendorf mit 30 Plätzen
- 1996 Inbetriebnahme der Einsatzzentrale mit integrierter Hausnotrufzentrale für den ASB in Mecklenburg Vorpommern
- Im Oktober 1997 zeichnete der Landkreis den ASB Bad Doberan für die Leistungen im Rettungsdienst mit der Ehrenmedaille aus
- 1999 erhält der ASB den Zuschlag für die Rettungswache in Bad Doberan, somit wurde für das Jahr 2000 der Weg geebnet eine zweite ASB Wache zu bauen
- 2003 Einweihung der neu gebauten Rettungswache in Bad Doberan
- 2016 Einweihung der neu gebauten Rettungswache in Neubukow
- 2020 Gründung der ASB Rettungsdienst Bad Doberan gGmbH
- 2020 Übernahme der Drohne für den Landkreis Rostock
Das Leitbild des ASB
- wir helfen hier und jetzt -
- Der ASB ist eine freiwillige Hilfsorganisation und ist als Wohlfahrtsverband unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden. Sein Ursprung und seine Geschichte sind mit der deutschen Arbeiterbewegung eng verbunden. Er bekennt sich zum freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat
- Der ASB ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die anderen Menschen helfen wollen. Auf diesen Grundlagen beruht ein vielfältiges Angebot, das sich am Hilfebedarf und an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Er bietet seine Hilfe ohne Ansehen der politischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit an
- Der ASB verfolgt selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
- Seine Dienstleistungen erbringt der ASB unter Einhaltung von Qualitätsstandards, die er ständig weiterentwickelt. Der ASB passt seine Hilfeleistungen fortlaufend den Bedürfnissen seiner Kunden und den sozial- und gesundheitspolitischen Problemlagen an.
- Der ASB kann seine Aufgaben nur verwirklichen, wenn er verantwortungsbewusste und motivierte freiwillig Engagierte sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich gewinnt. Er gewährt ihnen die geeigneten Rahmenbedingungen und den nötigen Gestaltungsspielraum. Sie arbeiten gleichwertig und vertrauensvoll zusammen. Dabei tritt der ASB für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein.
- Einen wesentlichen Beitrag zur Hilfeerbringung leisten seine Mitglieder. Ihnen gibt die demokratische Struktur des ASB als Mitgliederorganisation die Möglichkeit, über Grundfragen zu entscheiden. Dabei hat das freiwillige Engagement, das auch die ehrenamtliche Mitwirkung in Gremien umfasst, eine besondere Bedeutung. Der ASB setzt sich für Strukturen ein, die den Stellenwert unentgeltlicher Bürgerarbeit in der Gesellschaft stärken. Ein wichtiger Bestandteil ist hierbei auch die Förderung junger Menschen und ihre Heranführung an den ASB.
- Die Dienstleistungen des ASB sollen den Menschen zugute kommen. Dieses Ziel bestimmt seine Regeln und Strukturen. Wesentliche Elemente sind die Rahmenvorgaben zur wirtschaftlichen Transparenz und die Selbstverpflichtung zur Einhaltung eines Ehrenkodex.
- Die föderale Struktur ermöglicht es dem ASB, seine Aufgaben dort zu erfüllen, wo seine Hilfe gebraucht wird. Sie führt zu Flexibilität in der Gestaltung der Hilfe, die die Gliederungen eigenverantwortlich unter Wahrung der Einheitlichkeit des Verbandes erbringen. Die innerverbandliche Zusammenarbeit schafft Synergien und stärkt den Zusammenhalt.
- Der ASB unterstützt die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den freien Verbänden. In gemeinsamer Verantwortung für die sozialen Belange soll die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Verbände gewahrt bleiben.